Das Fischen mit der Absicht, die gefangenen Fische wieder freizulassen, ist verboten (C&R-Verbot). BAFU und BLV halten aber fest, dass grundsätzlich jeder überlebende Fisch für seine Population eine ökologische Bedeutung hat. Jeder massige und nach dem Fang überlebens fähige Fisch darf deshalb wieder freigelassen werden, sofern dies auf einer individuellen Entscheidung des Fischers für den einzelnen Fisch beruht. Es ist immer eine individuelle, fallweise Entscheidung des Fischers. Das gilt auch für nicht einheimische Arten wie Regenbogenforelle, Namaycush, Bachsaibling und Zander! Nicht zurücksetzen darf man Arten wie Graskarpfen, Sonnenbarsch, Forellenbarsch und Schwarzbarsch, da deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt, sind aber auch nicht in unseren Gewässern an zu treffen.