Bitte beachtet ab Saisoneröffnung die folgende Änderung in den aktualisierten Fischereivorschriften:

Art. 8 Abs. 2c: In fliessenden Gewässern dürfen keine Mehrfachhaken mehr verwendet werden (ausgenommen im Alpenrhein)

Dieser neue Artikel hat Gültigkeit für alle Fliessgewässer (WBK und Kiessämmler). Im Voralpsee sind Mehrfachhaken erlaubt.

 

Zusätzlich wurde an der HV 2019 abgestimmt, dass das Fischen von Brücken ab sofort verboten sind.