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Gemäss Vollzugshilfe Anforderungen an die Fangberechtigung sind für die Anglerpatente und –Karten, welche eine Gültigkeitsdauer von einem Monat oder weniger haben, keinen Sachkunde-Nachweis in Form eines Kurses zu erbringen. Mit dem Kauf eines Kurzzeit-Patents wird jedem Fischenden eine Sachkunde-Information abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.
ACHTUNG: Wer keinen Sachkunde-Nachweis macht, d.h. wer sich nur mittels Broschüre über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informiert und entsprechend nur ein Kurzzeit-Patent erwerben kann, darf nur mit eingeschränkten Methoden fischen.
Weitere Informationen findet man auf http://www.sana-ausbildung.ch/SaNa
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